Fakultät für Maschinenbau und Sicherheitstechnik

Was gilt nach Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung?

13.06.2022|09:32 Uhr

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist am 25. Mai 2022 außer Kraft getreten. Auch nach Auslaufen der Regelungen sind betriebliche Infektionsschutzmaßnahmen zu prüfen und zu veranlassen.

Weiter Informationen finden Sie hier: https://www.arbeitssicherheit.de/themen/arbeitssicherheit/detail/was-gilt-nach-ende-der-corona-arbeitsschutzverordnung.html

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