Das Thema der geplanten Rechtsänderungen zu den überwachungsbedürftigen Anlagen wurde am Freitag beim 178. Sicherheitswissen¬schaftlichen Kolloquium von Dipl.-Ing. Dirk Moritz vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Bonn live im cMOOC-Format für und mit insgesamt über 500 Fachleuten vorgestellt und diskutiert.
Die Betriebssicherheitsverordnung enthält in ihrer aktuellen Fassung von 2015 Anforderungen für die sichere und gesundheitsgerechte Verwendung von Arbeitsmitteln einschließlich überwachungs¬bedürftiger Anlagen (wie z.B. Dampfkessel, Druckbehälter, Tankstellen, Aufzugsanlagen). Zudem besteht seit 2021 das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG), welches neben grundlegenden Betreiberpflichten, wozu auch besondere Prüfungen gehören, auch Anforderungen an die Durchführung der Prüfungen sowie die Zulassung von und die Aufsicht über Prüfstellen regelt. Vor diesem Hintergrund hat BMAS-Referatsleiter Dirk Moritz u.a. auch den aktuellen Stand der geplanten Arbeitsmittelbenutzungsverordnung (ArbMittelBV oder ArbMittBV) und der geplanten Verordnung über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlV) vorgestellt und diskutiert.
Mit dem 178. Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquium sind nunmehr auch die ersten 40 Wahlfach-Semester bzw. 20 Jahre dieser regelmäßig durchgeführten Sicherheitswissen¬schaftlichen Veranstaltungsreihe vollständig ausgerichtet worden, an der sich bisher über insgesamt 13.500 Fachleute direkt beteiligt haben. Die Veranstalter*innen hoffen hierbei allesamt jeweils mit viel Interesse, Freude und Erfolg nicht zuletzt bzw. insbesondere auch für eine wirksamere Fachkräfte¬sicherung in den Betrieben sowie somit als dessen Voraussetzung für eine menschengerechtere Arbeitswelt für die Beschäftigten, für einen wirksameren Gefahren- und Verbraucherschutz für die Menschen in allen Lebensbereichen und für eine nachhaltigere Umwelt.
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Institut ASER e.V., Wuppertal
Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Karl-Heinz Lang